Art. 1 — Prüfung der Anfrage und Bonität
Mit dem Einreichen einer Anfrage über Romero Finances ermächtigt der Antragsteller Romero Finances und ihre Finanzpartner ausdrücklich dazu:
- Die ZEK-Datenbank (Zentralstelle für Kreditinformation) und die IKO (Informationsstelle für Konsumkredit) einzusehen, um die Bonität und die Kredithistorie zu beurteilen
- Den Arbeitgeber des Antragstellers zur Bestätigung der angegebenen beruflichen Informationen zu kontaktieren
- Im gesetzlich zulässigen Rahmen Informationen bei den zuständigen Behörden (amtliche Register, Betreibungsämter) einzuholen
Diese Ermächtigung gilt für die Dauer der Bearbeitung der Anfrage und kann jederzeit schriftlich widerrufen werden, unter Vorbehalt der gesetzlichen Rechte der Finanzpartner.
Art. 2 — Zusammenarbeit mit dem Vermittler
Romero Finances handelt ausschliesslich als unabhängiger Vermittler. In dieser Eigenschaft gilt:
- Romero Finances gewährt selbst keinen Kredit und trifft keine Vergabeentscheidung
- Der endgültige Entscheid über Gewährung oder Ablehnung liegt ausschliesslich beim Partner-Kreditinstitut
- Die endgültigen Konditionen (Zins, Laufzeit, Betrag) werden vom Kreditinstitut nach vollständiger Prüfung des Dossiers festgelegt
- Romero Finances wird von den Finanzpartnern nur bei Annahme und Unterzeichnung eines Vertrags entschädigt — dem Antragsteller werden keine Kosten in Rechnung gestellt
Art. 3 — Informationen zum mitbeteiligten Partner
Beteiligt die Anfrage einen Mitkreditnehmer oder einen mitbeteiligten Partner, so erklärt der Hauptantragsteller:
- Seinen Partner über die laufende Anfrage und die Bearbeitung seiner Personendaten informiert zu haben
- Über die Einwilligung seines Partners zur Übermittlung seiner Informationen zwecks Prüfung der Anfrage zu verfügen
- Sich zu verpflichten, Romero Finances über jede Änderung der Situation zu informieren, welche die Anfrage beeinflussen könnte
Art. 4 — Datenbearbeitung und Marketing
Der Antragsteller willigt in die Bearbeitung seiner Personendaten gemäss der Datenschutzerklärung von Romero Finances ein, insbesondere für:
- Die Bearbeitung und Nachverfolgung der Anfrage
- Die Übermittlung an die betroffenen Finanzpartner
- Den Erhalt personalisierter kommerzieller Mitteilungen (Kredit-, Versicherungs-, Vorsorgeangebote) per E-Mail, SMS oder Telefon
Die Einwilligung in Marketing-Mitteilungen kann jederzeit durch eine E-Mail an contact@romerofinances.ch mit dem Betreff «Widerruf der Marketing-Einwilligung» widerrufen werden.
Art. 5 — Elektronische Kommunikation und Auslagerung
Der Antragsteller akzeptiert, dass Romero Finances:
- Mit ihm zur Bearbeitung seines Dossiers auf elektronischem Weg kommunizieren darf (E-Mail, SMS, Online-Portal)
- Im strikten Rahmen der Bearbeitung seiner Anfrage technische Drittdienstleister (Hosting, CRM, Dokumentenbearbeitung) beiziehen darf, unter vertraglicher Gewährleistung der Vertraulichkeit
- Die Dossierdaten an Partner ausserhalb der Schweiz übermitteln darf, sofern diese Länder ein im Sinne des DSG angemessenes Datenschutzniveau bieten
Rechtlicher Hinweis — Konsumkreditgesetz (KKG):
Gemäss Art. 3 KKG ist die Gewährung eines Kredits untersagt, wenn sie zur Überschuldung des Konsumenten führt. Romero Finances und ihre Partner verpflichten sich, keinen Kredit zu gewähren, der den Antragsteller in eine Überschuldung führen könnte. Jede Anfrage wird einer sorgfältigen Prüfung der Rückzahlungsfähigkeit unterzogen. Der Antragsteller ist verpflichtet, genaue und vollständige Angaben zu seiner finanziellen Situation zu machen.