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Gerade in die Schweiz gezogen ? Finden Sie rasch Ihre Krankenversicherung

In der Schweiz ist die Grundversicherung (KVG) innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft obligatorisch. Wir helfen Ihnen, die beste Krankenkasse je nach Ihrem Kanton zu wählen.

✓ Frist von 3 Monaten Alle Krankenkassen Persönliche Begleitung
Anmeldung anfordern

Die Beratung zur Zusatzversicherung (VVG) erfolgt durch Romeu Martins, ungebundener Versicherungsvermittler, registriert bei der FINMA (Nr. F01510716). Die Grundversicherung (KVG) liegt bei den zugelassenen Krankenkassen.

Was Sie wissen müssen

Die wesentlichen Punkte für Ihre Anmeldung bei der Schweizer Krankenversicherung.

3 Monate für die Anmeldung

Ab Ihrer Ankunft in der Schweiz haben Sie 3 Monate Zeit, um eine Krankenkasse zu wählen. Die Versicherung gilt rückwirkend ab Ihrem Ankunftsdatum.

KVG obligatorisch

Die Grundversicherung (KVG) deckt die wesentliche Versorgung. Die Prämien variieren je nach Krankenkasse, Kanton und gewählter Franchise.

Verbilligungen möglich

Je nach Ihrem Einkommen können Sie kantonale Prämienverbilligungen erhalten, um die Kosten Ihrer monatlichen Prämie zu senken.

Wie wir Ihnen helfen

Drei Schritte, um gleich nach Ihrer Ankunft die beste Krankenkasse zu finden.

1

Sie füllen das Formular aus

Geben Sie Ihre persönlichen Angaben und Ihre Situation an. Dauert weniger als 2 Minuten.

2

Wir prüfen die Optionen

Unser Experte vergleicht alle in Ihrem Kanton verfügbaren Krankenkassen, um für Sie das beste Angebot zu finden.

3

Ihre Anmeldung ist erledigt

Wir begleiten Sie bei allen administrativen Schritten und Ihr Versicherungsschutz beginnt ab Ihrer Ankunft.

Ihre Anmeldung bei der Krankenversicherung

✓ Ihre Anfrage wurde erfolgreich empfangen. Unser Experte kontaktiert Sie innert 24h, um Ihre Anmeldung bei der Schweizer Krankenversicherung abzuschliessen.

Warum Sie uns vertrauen können

200+

begleitete Kundinnen und Kunden

FINMA

Bei der FINMA registrierter Versicherungsvermittler

5

Beratungssprachen: FR, DE, IT, PT, ES

4

Bereiche: Kredit, Versicherung, 3. Säule, Vermögen

0 CHF

Erstberatung kostenlos und unverbindlich — Vergütung durch die Partner, nicht durch den Kunden

Häufige Fragen

Wann muss ich mich bei einer Krankenkasse anmelden?

Ab Ihrer Ankunft in der Schweiz haben Sie 3 Monate Zeit, um eine Krankenkasse zu wählen und sich anzumelden. Die Versicherung gilt rückwirkend ab Ihrem Ankunftsdatum — Sie sind also ab dem ersten Tag gedeckt, auch wenn Sie Ihre Krankenkasse erst später innerhalb dieser Frist wählen.

Was passiert, wenn ich die 3 Monate überschreite?

Wenn Sie nicht innert Frist eine Krankenkasse wählen, kann Ihnen die kantonale Behörde von Amtes wegen eine zuweisen, ohne Gewähr, dass diese für Ihre Situation die vorteilhafteste ist. Es ist daher wichtig, rasch zu handeln.

Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligungen?

Je nach Ihrem Einkommen und Ihrem Wohnkanton können Sie Prämienverbilligungen erhalten, die Ihre monatliche Prämie senken. Unser Experte prüft Ihren Anspruch bei Ihrer Anmeldung.

Ist der Service kostenlos?

Ja, unser Begleitservice ist für Sie vollständig kostenlos. Wir werden von den Partner-Krankenkassen entschädigt. Keine Kosten, keine Verpflichtung.

Melden Sie sich vor Ablauf Ihrer Frist an

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